Ramsauer:
"Von nun an kann der Bund von sich aus wichtige Schienenprojekte in Planung geben. Damit setzen wir eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das gibt neuen Schub für Projekte wie München-Mühldorf Freilassing oder die Anbindung an den Brennerbasistunnel. Das ist ein wichtiger Schritt, mehr Güter auf die Schiene zu bringen."
Die Neuregelung der Planungskostenvergütung für Neu- und Ausbauprojekte wurde erforderlich, nachdem 2009 für das bestehende Netz mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) eine neue Finanzierungsgrundlage geschaffen wurde. Die bis dahin geltende Planungspauschale basierte auf einer Mischkalkulation über alle Vorhaben. Für den naturgemäß planungsaufwändigeren Aus- und Neubau wurde nun mit Hilfe eines unabhängigen Gutachtens eine angemessene Pauschale ermittelt. BMVBS, BMF und die Deutsche Bahn AG sind der Empfehlung des Gutachters hinsichtlich der Höhe der Quote gefolgt und haben sich über die Neureglung der Planungskostenfinanzierung und die Vorfinanzierung (Leistungsphasen 1 & 2) geeinigt.
Ramsauer:
"Die Bahn erhält künftig mehr Geld für ihre Planungsleistungen. Das ist wichtig für die Qualität des Gesamtprojekts. Eine frühzeitige, gute und sorgfältige Planung trägt dazu bei, Probleme während der Bauzeit zu minimieren und Termine und Kosten einzuhalten."