In der Verordnung sind unter anderem Regelungen zu Informationspflichten der Beförderungsunternehmen und qualifizierten Hilfen für Mobilitätsbehinderte festgelegt. Des weiteren werden Ansprüche der Verbraucher, wie z. B. Mahlzeiten bei Verspätungen, Fahrpreisrückerstattungen und Übernachtungen bei Anulierungen geregelt.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer begrüßte den Grundgedanken der EU, die Fahrgastrechte zu stärken, kritisiert jedoch die vorgenommene Ausgestaltung:
"Bei der heute beschlossenen Verordnung fehlt das Augenmaß und die nötige Balance zwischen Kosten für die Verkehrsunternehmen und dem effektiven Nutzen für die Fahrgäste".
Ramsauer weiter:
"Unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen belasten gerade kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr. Zudem verstößt die Europäische Kommission gegen ihr selbst gesetztes Ziel, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Daher hatten wir uns in Brüssel gegen die Verordnung in der vorliegenden Form ausgesprochen."
Ramsauer kritisiert außerdem:
"Die Kommission hat die mehrfach von mir eingeforderte Kostenschätzung nicht vorgelegt."
Deshalb ließen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung nicht verlässlich bestimmen.
Ramsauer folgert deshalb:
"Die Verordnung muss nun in Deutschland auf möglichst kostengünstigem Weg umgesetzt werden. Dazu werden wir nach schlanken Lösungen in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten von Bund, Ländern und Interessenvertretern suchen."