Christian Schmidt, geschäftsführender Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Dies ist eine gute Nachricht für alle Wassersportler. Mit der neuen Befahrensverordnung können sie nun wieder einige ihrer angestammten Reviere im Schweriner See nutzen. Gleichzeitig berücksichtigen wir weiterhin die Belange des Natur- und insbesondere Vogelschutzes der Inseln. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern:
Die Änderung der Befahrensregelung durch das Bundeministerium ist ein Durchbruch für Wassersportler und Naturschutz. Ich freue mich, dass wir zu einer tragfähigen Lösung im Umgang mit der Befahrensregelung auf dem Schweriner See gelangt sind. Mit der jetzigen Regelung kommen wir den Interessen der Segler entgegen und unterstützen zudem die Stadt Schwerin in der wassertouristischen Entwicklung.
Der Schweriner See gehört zur Bundeswasserstraße Stör und ist damit Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße.
Informationen zur 3. Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung finden Sie hier.
Informationen zur Naturschutzgebietsbefahrensverordnung - NSGBefV: https://www.gesetze-im-internet.de/nsgbefv/BJNR025380987.html