Ramsauer: "Nach wie vor sind die Belastungen der deutschen Anrainergemeinden durch den Lärm des Flughafens Salzburg erheblich, auch wenn erste Schritte zur Verbesserung der Fluglärmsituation eingeleitet wurden. Sofern die österreichischen Prüfungen ergeben sollten, dass für die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen am Flughafen Salzburg eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach österreichischem Recht durchzuführen ist, bitte ich nachdrücklich, den betroffenen deutschen Anrainergemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Gegebenenfalls gibt es auch weitere rechtliche Möglichkeiten, die Belange der Betroffenen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Dieses Anliegen ist für die Anwohner auf bayerischer Seite von großer Bedeutung.
Eine zufriedenstellende Lösung ist mir besonders wichtig."
Hintergrund:
Der Flughafen Salzburg beabsichtigt, seine Infrastruktur auszubauen. Das diesbezügliche Genehmigungsverfahren durch die österreichischen Luftfahrtbehörden ist bereits abgeschlossen. Es wird jedoch geprüft, ob die vorgesehenen Maßnahmen noch einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen.
Nach deutscher Auffassung müssten durch die Umsetzung der "Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten" in österreichisches Recht grenzüberschreitende Konsultationen bei betreffenden Projekten vorgesehen sein. Möglicherweise könnte es auch erforderlich werden, nach dem zwischen Deutschland und Österreich geschlossenen "Vertrag über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland" förmliche Konsultationen aufzunehmen.