Ramsauer:
"Ziel der Neuregelung ist ein fairer Wettbewerb auf der Schiene. Dafür sind klare Regeln für die Nutzung der Bahninfrastruktur notwendig. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur wird für die Bahnunternehmen verbessert. Durch Anreize wird die Effizienz der Bahninfrastruktur verbessert. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde werden gestärkt. Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation im Bahnbereich. Davon profitieren am Ende vor allem die Bahnkunden."
Die Regelungen des Eisenbahnbetriebs sind bislang in verschiedenen Gesetzen verteilt. Sie werden nun in einem einzigen Eisenbahnregulierungsgesetz zusammengefasst.
Schwerpunkt ist die Regulierung der Entgelte für die Nutzung von Schienen und Bahnhöfen. Künftig sind die Infrastrukturbetreiber verpflichtet, lärmabhängige Trassenpreise zu erheben und die Preise samt zugrunde liegender Kosten transparent zu machen. Die Entgelte für die Pflichtleistungen der Betreiber der Schieneninfrastruktur sowie die Entgelte für die Benutzung von Personenbahnhöfen unterliegen künftig der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Die Genehmigung wird auf Basis einer Anreizregulierung erteilt. Durch dieses System werden die Betreiber der Schienenwege und die Betreiber der Personenbahnhöfe zu Effizienzgewinnen und damit einer Reduzierung ihrer Kosten veranlasst. Die Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und der Personenbahnhöfe werden so begrenzt. Betreiber von Bahnhöfen werden verpflichtet, auch Dritten Flächen für den Fahrkartenverkauf zu überlassen. Zudem wird eine Missbrauchsaufsicht der Bundesnetzagentur für die Belieferung mit Bahnstrom und den Vertrieb von Fahrscheinen eingeführt.