Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Wir schaffen heute eine wichtige Planungs- und Finanzierungssicherheit für Investitionen in die bestehende Schieneninfrastruktur. Wir geben der Bahn dieses und nächstes Jahr 2,75 Milliarden Euro, also jeweils 250 Millionen Euro zusätzlich. Damit können zusätzliche Bahnhöfe und Brücken saniert und zukunftsfähig gemacht werden. Mehr Sicherheit und Barrierefreiheit ist im Interesse aller Bahnreisenden."
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube: "Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ist es uns gelungen, die Qualität unserer Anlagen schrittweise zu verbessern und den Betrieb zu stabilisieren. Daher begrüßen wir es sehr, dass der Bund die jetzige Vereinbarung verlängert und zusätzlich bis 2014 rund 500 Millionen Euro für dringend benötigte Investitionen bereitstellt. Klar ist allerdings auch, dass wir bald möglichst eine Folge-Vereinbarung abschließen und dabei die zentrale Frage der Mittelausstattung klären müssen. Denn nur wenn es uns gelingt, mehr Geld in das bestehende Netz zu investieren, werden wir die Wettbewerbsfähigkeit des Systems Schiene erhalten und steigern können."
Der Bund stellt der Deutschen Bahn AG 2013 und 2014 jeweils 250 Millionen Euro zusätzlich zu den jährlichen 2,5 Milliarden Euro für Erhalt und Sanierung zur Verfügung. Die Finanzmittel werden auch für dringend notwendige Maßnahmen wie die Barrierefreiheit von Bahnhöfen sowie die Sanierung von Eisenbahnbrücken verwendet. Die zusätzlichen Gelder werden aus nicht verbrauchten Mitteln für Neubauprojekte umgeschichtet. Die Ausschüsse des Bundestags haben dem zusätzlichen Investitionsprogramm zugestimmt.
Die Gelder werden nach den Regularien der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ausgegeben. Die derzeit geltende, erste LuFV wurde 2009 unterzeichnet und hatte eine Geltungsdauer bis 2013. Sie wird nun um zwei Jahre bis Ende 2015 verlängert. In der LuFV werden Qualitätskriterien und Kennzahlen festgelegt, die als Voraussetzung für die Zahlungen von der DB AG erfüllt werden müssen. Die Einhaltung wird vom Eisenbahnbundesamt (EBA) überwacht.
Die Unterzeichnung der dritten Vereinbarung zur Vermeidung von Korruption und der Regulierung von Kartellschadensfällen ist für Peter Ramsauer auch ein persönliches Anliegen: "Korruption und Kartellabsprachen fügen nicht nur der Bahn, sondern der Volkswirtschaft und den redlichen Unternehmen erhebliche Schäden zu. Die nun mit der DB AG getroffenen Regelungen bilden eine solide Grundlage, um Kartellanten in Anspruch zu nehmen. So können aus kriminellen Machenschaften entstandene Schäden für Bund und Bahn künftig zügiger ausgeglichen werden."
Rückzahlungen aus Gerichts- und Vergleichsverfahren - beispielsweise in Kartellfällen - fließen zurück an das BMVBS. Die Mittel können so wieder in das Schienennetz investiert werden.