Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig private Stellen in das Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen eingebunden werden ("Bahn-TÜV"). Die privaten Stellen sollen Prüfaufgaben vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übernehmen. Das EBA bleibt zuständig für die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung. Als neue Aufgabe kommt die Anerkennung und Überwachung dieser privaten Stellen hinzu (z.B. TÜV, Dekra u.a.).
Das Zulassungsverfahren wird schneller und effizienter.
Alexander Dobrindt:
"Die Bahn kann das Verkehrsmittel des 21. Jahrhunderts werden. Wir brauchen eine Modernisierungsoffensive, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen. Dazu gehört auch die Modernisierung des rollenden Materials. Wir fördern die Umrüstung alter Güterwaggons auf Flüstertechnik und beschleunigen das Verfahren zur Entwicklung und Zulassung neuer Züge. Jetzt setzen wir den "Bahn-TÜV" aufs Gleis. Künftig können auch private Stellen Prüfaufgaben im Zugzulassungsverfahren übernehmen. Damit wird das Zulassungsverfahren entbürokratisiert und deutlich beschleunigt. Neue Züge kommen künftig schneller vom Reißbrett aufs Bahngleis."
Mit dem 9. ERÄG werden die auf Gesetzesebene erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen, privaten Stellen Prüfaufgaben zu übertragen, die im Rahmen von Verfahren zur Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen durchzuführen sind. Dies betrifft sowohl die Teilsysteme der Fahrzeuge als auch diejenigen der Infrastruktur (Leit- und Sicherungstechnik, Ingenieur-, Ober- und Hochbauanlagen).