Scheuer: „Wir treiben die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen voran und ordnen das System komplett neu. Der Bund wird künftig Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung unserer 13.00 Kilometer Autobahnen übernehmen - effizient zentral organisiert und kompetent regional aufgestellt. Unser Standortkonzept ist getragen von strukturpolitischem Bewusstsein: Wir stärken die regionale Verantwortung und zeigen breite Präsenz in der Fläche. Dabei setzen wir auf die bewährte Expertise der Mitarbeiter vor Ort und geben ihnen umfassende Sicherheit was ihren Arbeitsplatz angeht.“
Ziele Infrastrukturgesellschaft und Fernstraßenbundesamt
Mit der „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ werden ab dem 1.1.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen vom Bund übernommen. Zudem wird ein „Fernstraßen-Bundesamt“ errichtet, das v.a. die Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren im Autobahnbereich durchführt.
Entwurf Standortkonzept Infrastrukturgesellschaft
Die Infrastrukturgesellschaft hat laut Gesetz ihren Sitz in Berlin Vorgesehen sind 10 regionale Niederlassungen. Diese Anzahl ist bereits im Errichtungsgesetz aus dem Jahr 2017 angelegt. Kriterien für die Auswahl der Niederlassungen sind netzkonzeptionelle Überlegungen. Die Verantwortungsbereiche sind Bundesländer übergreifend angelegt. Die Niederlassungen sollen jeweils ein vergleichbar großes Bestandsnetz und ein vergleichbar großes Streckennetz im Jahr 2030 betreuen.
Den Niederlassungen werden 30 dauerhafte sowie 8 temporäre (zur Betreuung laufender großer Projekte) Außenstellen zugeordnet. Durch sie wird die wichtige Präsenz in der Fläche gesichert. Sie sind Ansprechpartner für regionale Akteure, z.B. Kommunalvertreter. Zudem werden mit ihnen die Strukturen in den Regionen gestärkt. Kriterien für die Auswahl sind bewährte Länderstrukturen. Im Standortkonzept vorgesehen sind zudem 185 Betriebsdienst-Standorte, 39 Fernmeldemeistereien, Verkehrs- und Tunnelleitzentralen sowie Ausbildungsstandorte.
Fernstraßenbundesamt
Den Standort des Fernstraßenbundesamtes wird die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundesminister Scheuer durch Kabinettsbeschluss bestimmen. Zur Stärkung der regionalen Präsenz wird das Fernstraßenbundesamt neben dem Hauptsitz an bis zu vier Standorten vertreten sein, die z.B. durch Hochschul- u. Wissenschaftseinrichtungen über hohe Attraktivität für die Einwerbung von Fachkräften im Bereich Planfeststellung sowie im technischen Bereich verfügen.
Interessen der Beschäftigten werden gewahrt
Bei der Neuordnung werden die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort gewahrt. Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten wird es nicht geben. Wechselbereite Beschäftigen werden unter Wahrung ihrer Besitzstände übernommen. Die Weiterbeschäftigung Beschäftigten erfolgt grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort. Der Bund wird auch die nicht wechselbereiten Beschäftigten im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten weiterbeschäftigen.
Nächste Schritte
Es wird einen Dialogprozess geben - mit den betroffenen Beschäftigten, ihren Personalvertretungen, Berufsverbänden und Gewerkschaften und mit den Ländern. Ziel ist die Finalisierung der Standortkonzepte bis spätestens Ende des 1. Halbjahres 2018.