Scheuer: "Wir machen mehr Tempo beim Infrastrukturbau. Das Ziel lautet: Engpässe beseitigen und dabei keine Zeit verlieren! Unsere Rekordmittel sollen schnell in konkrete Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen fließen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden einfacher, effizienter, transparenter, und schneller. Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden. Bürokratie abbauen, Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung stärken und den Klageweg zügiger abschließen. "
Kernelemente:
1. Doppelprüfungen vermeiden, Schnittstellen reduzieren
· Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen.
· Verstetigung der Verkehrsentwicklungsprognose: Die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.
2. Effizientere Verfahren
· Vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen: In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden.
· Beauftragung eines Projektmanagers: Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.
3. Mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung
· Mehr Transparenz und Digitalisierung der Bürgerbeteiligung: Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
4. Gerichtsverfahren zügig abschließen
· Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz: Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.
· Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.