Nach intensiven Gesprächen mit Personalvertretern, Gewerkschaften und Ländern konnte das Konzept finalisiert werden. Dabei wurden Anregungen der Beteiligten aufgenommen.
Mit der Infrastrukturgesellschaft werden ab dem 1.1.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen vom Bund übernommen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Das Standortkonzept der größten Reform in der Geschichte der Autobahnverwaltung ist ausgereift, breit diskutiert und wurde von den Länderverkehrsministern einstimmig beschlossen. Jetzt müssen wir die nächsten wichtigen Schritte gehen. Jeder muss sich der Bedeutung dieser großen Reform bewusst sein.“
Die Infrastrukturgesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Vorgesehen sind 10 regionale Niederlassungen. Kriterien für die Auswahl sind netzkonzeptionelle Überlegungen. Derzeitige Aufgaben und Standorte sowie die künftigen Aufgaben und Vorhaben im Bereich der Bundesautobahnen wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Verantwortungsbereiche sind Bundesländer übergreifend angelegt. Die Niederlassungen sollen jeweils ein vergleichbar großes Bestandsnetz und ein vergleichbar großes Streckennetz im Jahr 2030, dem Zeithorizont des aktuellen Bedarfsplansgesetzes, betreuen.
Den Niederlassungen werden 30 dauerhafte sowie 11 temporäre Außenstellen zugeordnet. Die temporären Außenstellen dienen in der Regel zur Betreuung laufender großer Bedarfsplan-Projekte.
Durch die Außenstellen wird die wichtige Präsenz in der Fläche gesichert. Sie sind Ansprechpartner für regionale Akteure, z.B. Kommunalvertreter. Zudem werden mit ihnen die Strukturen in den Regionen gestärkt. Kriterien für die Auswahl sind vor allem bewährte Länderstrukturen.
Im Standortkonzept sind zudem alle Betriebsdienst-Standorte berücksichtigt, an denen aktuell Aufgaben für Bundesautobahnen ausgeführt werden. Zu Standorten, die neben den Autobahnen auch andere Straßen betreuen, laufen derzeit mit den Ländern Gespräche. Zudem sieht das Standortkonzept vor, dass die insgesamt 40 Fernmeldemeistereien und Leitzentralen mit Bundesautobahn-Aufgaben im Bestand zunächst eins zu eins erhalten bleiben. Hinsichtlich der vorhandenen Ausbildungsstandorte der Länder im Bereich der Bundesfernstraßen strebt der Bund Kooperationen mit Ländern an.
Nächste Schritte
Die nächsten Schritte sind die Gründung der Gesellschaft und des dazugehörigen Fernstraßen-Bundesamtes sowie die Tarifverhandlungen mit den Beschäftigten.
- Anhang: Liste mit Standorten der Infrastrukturgesellschaft (incl. Anpassungen; s. rot markiert)