Peter Ramsauer:
"Wir wollen Mobilität fördern - auch auf der Schiene. Dazu brauchen wir effiziente Zulassungsprozesse. Mit dem Handbuch Eisenbahnfahrzeuge hatten wir gemeinsam mit der Industrie 2011 einen wichtigen Schritt getan. Zudem haben wir eine dauerhafte Schiedsstelle eingerichtet, die schlichtet, wenn es Probleme gibt. Mit der heutigen Grundsatzvereinbarung folgt ein weiterer Meilenstein. Der von mir einberufene Runde Tisch hat konkrete Ergebnisse für eine optimierte Fahrzeugzulassung geliefert. Wir übertragen große Bereiche der Prüftätigkeiten vom Eisenbahnbundesamt auf externe Sachverständige. Das gesamte Verfahren wird durch diesen Eisenbahn-TüV beschleunigt. Das notwendige hohe Sicherheitsniveau bleibt erhalten."
Michael Clausecker, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB):
"Ein wichtiger Fortschritt für den gesamten Eisenbahnsektor in Deutschland. Mit dem heutigen Tag bricht eine neue Ära an, die nicht nur für die Bahnindustrie deutliche Erleichterungen und beschleunigte Zulassungsverfahren ermöglichen wird. Allerdings muss sich die Funktionsfähigkeit des neuen Zulassungsmodells nun in der operativen Praxis auch tatsächlich bewähren."
Der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV), in dem die öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, die Deutsche Bahn, die privaten Eisenbahnunternehmen des Personen- und Güterverkehrs und die Verkehrsverbünde organisiert sind, begrüßt die neue Vereinbarung ebenfalls.
Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des VDV:
"Nach dem Handbuch ist diese Vereinbarung zur Reform der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt. Auch die Verkehrsunternehmen und Verbünde müssen sich auf zuverlässige und praktikable Standards bei der Fahrzeugzulassung verlassen können. Wir begrüßen es als Branchenverband ausdrücklich, dass die vorliegende Vereinbarung kein politischer Alleingang war. Vielmehr haben alle wichtigen Partner des Eisenbahnsektors gemeinsam an einem Tisch Lösungen erarbeitet."
"Die Deutsche Bahn begrüßt alle Maßnahmen zur Beschleunigung und Stabilisierung der Zulassungsprozesse für neue Fahrzeuge. Die heute getroffene Vereinbarung zwischen der Industrie und dem Eisenbahnbundesamt ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dem aber noch weitere folgen müssen", erklärt der DB-Vorstand für Technik und Infrastruktur, Volker Kefer.
EBA-Präsident Gerald Hörster:
"Das EBA begrüßt sehr, dass sein Vorschlag aufgegriffen worden ist, die Anforderungen aus dem EU-Recht vorwegzunehmen und Prüfprozesse künftig auf unabhängige Prüfinstitutionen zu verlagern.
Das MoU schafft eine Interimslösung innerhalb des heute geltenden nationalen Rechtsrahmens. Wenn der Gesetzgeber den Zulassungsprozess erst einmal vollständig transformiert hat, haben die Hersteller noch mehr Spielraum, um ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Im Normalfall wird sich das EBA dann darauf beschränken können, festzustellen, ob die Nachweise, die Hersteller und Prüfinstitutionen vorlegen, vollständig und eindeutig sind."
Mit der Bahnreform 1994 und der Öffnung des Schienenverkehrs in Europa haben sich die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen (Zügen) stark verändert. Wo früher staatliche Unternehmen innerhalb nationaler Normen Züge entwickelten, zuließen und selbst in Betrieb nahmen, ist heute eine Vielzahl kleiner und großer Unternehmen grenzüberschreitend beteiligt. Auf Grund anhaltender Probleme bei der Herstellung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen in Deutschland hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer 2010 alle Beteiligten an einen Tisch geholt, um die Probleme zu lösen. Erster Meilenstein war das Handbuch Eisenbahnfahrzeuge, das 2011 vereinbart wurde. Nun wird das Zulassungsverfahren selbst neu geregelt. Das geschieht in zwei Stufen: in einer Übergangszeit werden durch eine freiwillige Vereinbarung aller Beteiligten große Teile der Prüfverantwortung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) auf Dritte übertragen. In der zweiten Stufe soll diese Beteiligung Dritter ("Bahn-TÜV") dann gesetzlich verankert werden. Die dafür erforderlichen Entwürfe für Gesetze und Verordnungen werden Ende des Jahres vorgelegt.
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Anlagen:
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