Bundesbauminister Peter Ramsauer:
"Ich freue mich, dass wir nun einen Kompromiss gefunden haben, der einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der Planungshoheit der Gemeinden und den Interessen der Betreiber gleichermaßen Rechnung trägt. Denn eine qualitätsvolle Innenentwicklung setzt ein entsprechendes Umfeld voraus. Wichtig ist mir dabei, dass die bäuerliche Landwirtschaft unberührt bleibt."
In dem Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Zudem soll die Umnutzung von Wald und landwirtschaftlichen Flächen künftig besonders begründet werden. Enthalten ist daher eine Reihe von Regelungen, die neben der Innenentwicklung auch die städtebaurechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. So wird z. B. den Kommunen die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Kindertagesstätten sollen künftig in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets angemessenen Größe allgemein zulässig sein. Zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten wird eine klarstellende Regelung eingeführt. Gewerbliche Tierhaltungsanlagen sollen im Außenbereich künftig nur noch dann privilegiert zulässig sein, wenn sie keiner Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Hiermit werden den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben, die Ansiedlung großer gewerblicher Tierhaltungsbetriebe zu steuern.
Ramsauer:
"Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst in Deutschland immer noch in der Größenordnung von rund 81 Hektar täglich. Unser Ziel ist es, die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 Hektar zu reduzieren. Mit dem Bauplanungsrecht tragen wir einiges dazu bei."
Interne Links: http://www.bmvbs.de/...