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Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft wurde am 13.September 2007 verkündet

(lifePR) (Berlin, )
Am 13. September 2007 ist das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 47 (Seiten 2246 ff) verkündet worden. Nach dem bereits in Kraft getretenen Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz wird durch das ebenfalls unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz der Weg für zahlreiche weitere Deregulierungsmaßnahmen u. a. aus den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht freigemacht, mit denen der Mittelstand von Bürokratiekosten i. H. v. mehr als 100 Mio. Euro entlastet wird.

Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem Existenzgründer von Beginn des nächsten Jahres an in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ebenfalls ab Beginn des nächsten Jahres im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Allein hiermit werden 33 000 kleinere Dienstleistungsunternehmen entlastet. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert. Durch die Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht entfällt jährlich in einigen tausend Fällen die Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte. Die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz vorlegen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.

Zudem werden zukünftig Bewerber in einem Vergabeverfahren von öffentlichen Bauaufträgen entlastet. Und ab Beginn des Jahres 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungs-träger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.

Der Wortlaut des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft kann online unter www.bundesanzeiger.de als "Nur-Lese-Version" eingesehen werden.

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»Wege ins Netz 2007« richtet sich an öffentliche Einrichtungen und Organisationen sowie Unternehmen und private Initiativen, die Projekte starten, welche die Bevölkerung zielgruppengerecht und erfolgreich an das Internet heranführen.

Auswahlkriterien des Wettbewerbs waren u. a. die Nachhaltigkeit, die Art der Zielgruppenansprache, die Wissensvermittlung und Schulung, soziales und ehrenamtliches Engagement sowie die Einbindung in lokale Netzwerke. Das BMWi hat mit Hilfe einer unabhängigen Jury die drei besten Projekte und den Sonderpreis ermittelt.

»Wege ins Netz 2007« wird seit 2004 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durchgeführt. Der Wettbewerb wird unterstützt von der Stiftung Digitale Chancen, der Initiative D21, dem Deutschen Volkshochschulverband e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und dem Arbeitskreis Neue Erziehung. Medienpartner des Wettbewerbs ist der Deutschlandfunk. Darüber hinaus engagieren sich T-Com und Microsoft Deutschland als Sponsoren für den Wettbewerb.

Die Broschüre zum Wettbewerb »Wege ins Netz 2007« stellt neben den prämierten Projekten eine Reihe weiterer Projekte unter der Rubrik »Lobende Erwähnungen« vor. Sie kann per E-Mail unter info@wegeinsnetz2007.de bestellt oder unter www.wegeinsnetz2007.de herunter geladen werden.

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