Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem Existenzgründer von Beginn des nächsten Jahres an in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen ebenfalls ab Beginn des nächsten Jahres im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Allein hiermit werden 33 000 kleinere Dienstleistungsunternehmen entlastet. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert. Durch die Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht entfällt jährlich in einigen tausend Fällen die Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte. Die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz vorlegen, und können stattdessen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.
Zudem werden zukünftig Bewerber in einem Vergabeverfahren von öffentlichen Bauaufträgen entlastet. Und ab Beginn des Jahres 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungs-träger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.
Der Wortlaut des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft kann online unter www.bundesanzeiger.de als "Nur-Lese-Version" eingesehen werden.