Die Bundesregierung hat auf meinen Vorschlag hin bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Anbietervielfalt auf der Erzeugerseite und damit den Wettbewerb zu stärken, wie die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung, die grenzüberschreitende Marktkopplung und die Stärkung der kartellrechtlichen Kontrolle.
Vor diesem Hintergrund bin ich sehr skeptisch, ob mit der Fokussierung der Kommission auf die Eigentumsentflechtung tatsächlich ein Weg für mehr Wettbewerb gefunden ist - im Gegenteil. Unverständlich ist auch, dass die Kommission einen Ansatz wählt, der bei staatlichen Energieversorgungsunternehmen praktisch wirkungslos bleibt. Die Vorgaben der Kommission träfen besonders Märkte mit überwiegend privaten Energieversorgungsunternehmen wie z.B. Deutschland. Hinzu kommt, dass wir in den kommenden Jahren kaum Investitionen in den Netzausbau erwarten dürfen, wenn wir die Eigentümer zum Verkauf ihrer Netze zwingen. Aber gerade jetzt brauchen wir Netzinvestitionen, um grenzüberschreitende Engpässe zu beseitigen und erneuerbare Energien zu integrieren. Eine Eigentumsentflechtung lehnt die Bundesregierung daher strikt ab.
Als Alternative zur Eigentumsentflechtung hat die Kommission bei den Transportnetzen einen unabhängigen Netzbetreiber (Independent System Operator - ISO) vorgeschlagen. In der von der Kommission vorgeschlagenen Ausgestaltung ist der ISO jedoch so komplex und wirtschaftlich unattraktiv, dass er nicht überzeugen kann. Hierüber wird noch intensiv zu diskutieren sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Versorgungs- und Netzsicherheit.
Bei den Vorschlägen zur Einrichtung einer europäischen Regulierungsagentur sehe ich die Gefahr, dass zu viel zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Vielmehr muss das Zusammenspiel der nationalen Regulatoren auf dem Weg zu einem zunehmend einheitlichen europäischen Regulierungsrahmen tatsächlich vorangebracht werden.
Auf der Verfahrensseite ist wichtig, dass wesentliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des europäischen Energiemarktes von Rat und Europäischem Parlament gefällt werden, nicht aber dazu die Kommission ermächtigt wird. Es muss sichergestellt sein, dass die legitimen Interessen der deutschen Verbraucher in einem europäischen Kontext gewahrt bleiben.
Mir kommt es auf folgende Punkte besonders an: Der Energiebinnenmarkt muss am Ende spürbare Vorteile für den Verbraucher als Folge des Wettbewerbs bringen. Zugleich darf im europäischen Wettbewerb keine Schieflage zu Lasten der starken deutschen Unternehmen entstehen."
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de