Der Gesetzentwurf wird dazu führen, dass es in Deutschland erstmals ein notarielles Online-Verfahren mittels Videokonferenz geben wird. Die Bundesnotarkammer entwickelt hierfür bereits ein modernes und nutzerfreundliches Videokommunikationssystem, das höchsten Sicherheitsstandards genügt. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit bequem, einfach und sicher vom eigenen Schreibtisch aus eine GmbH gründen oder Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Zweigniederlassungen vornehmen können. Die bewährte Beratungsleistung durch die Notarinnen und Notare bleibt dabei erhalten.
„Unser Berufsstand treibt die Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege aktiv voran“ so Bormann. „Wir hoffen daher, dass der Gesetzgeber das neue Online-Verfahren noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringt.“
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.online-verfahren.notar.de.