Das Gerichtsverfahren für die Scheidung dauert oft sehr lange. Teilweise kann das Verfahren mehr als ein Jahr dauern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es aber auch deutlich schneller: Nämlich dann, wenn die Eheleute sich bei einer Notarin oder einem Notar über die wichtigsten Folgen der Scheidung einigen. Bei Vorliegen einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung schon innerhalb von ein bis drei Monaten nach Ablauf des Trennungsjahrs ausgesprochen werden. Es lassen sich auch Teilbereiche regeln, die dann nicht mehr zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden müssen und so Kosten und Zeit sparen. Mit der Notarin oder dem Notar lässt sich in einer Besprechung klären, wo Einigungsfähigkeit besteht, wer welches Vermögen (z.B. Haus, Auto, Konten, Depot) erhält und ob ein Ehegatte von dem anderen noch einen bestimmten Geldbetrag als Zugewinnausgleich bekommen soll. Auch Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) können einvernehmlich bei der Notarin oder dem Notar getroffen werden. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, spielt das Sorgerecht oft eine Rolle.
Typische Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:
- Durchführung oder Verzicht auf Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Regelungen zum Versorgungsausgleich
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht bzw. Umgangsrecht
- Verteilung der Kosten der Scheidung