Notarinnen und Notare übernehmen als öffentliche Amtsträger wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Sie haben eine systemrelevante Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens. „Die Notarbüros bleiben geöffnet, damit Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin unter anderem Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte beurkunden lassen können.“, erklärt der Präsident der Bundesnotarkammer, Professor Dr. Jens Bormann. „Auch für Unternehmen sind wir im Gesellschaftsrecht jederzeit erreichbar.“
Auch nach den am vergangenen Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte bleibt der Gang zum Notar für erforderliche Termine weiter möglich. Die behördlichen Vorgaben und Empfehlungen für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaßnahmen werden in den Notarbüros dabei selbstverständlich eingehalten.
Beurkundungstermine können im Einzelfall so ausgestaltet werden, dass persönliche Kontakte zwischen den Beteiligten ganz vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden. So können in bestimmten Konstellationen Beurkundungen nur mit einzelnen Beteiligten oder mit Vertretern vorgenommen werden. Testamente können beispielsweise durch die Übergabe einer Schrift an den Notar errichtet werden. Besprechungstermine sind problemlos am Telefon oder über andere elektronische Kommunikationsmittel möglich. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das genaue Verfahren mit ihrem Notar zu besprechen. Notarbüros sollen zum Schutz aller Beteiligten jedoch künftig nur noch nach einer Voranmeldung betreten werden.
„Die Verbreitung des Coronavirus stellt uns alle vor erhebliche Herausforderungen. Wir Notarinnen und Notare wollen die rechtssuchende Bevölkerung in dieser Situation bestmöglich unterstützen.“, betont Bormann.