Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer seit dem Jahr 2005 im staatlichen Auftrag geführt. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Vorsorgevollmacht, ggf. in Verbindung mit einer Patientenverfügung, registrieren lassen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen handelt, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist, etwa aufgrund Krankheit, Alter oder Unfall. Ohne eine Vorsorgevollmacht würde das Gericht in einem solchen Fall eine Betreuung anordnen.
Eine Registrierung der Vorsorgevollmacht ist wichtig, damit diese im Notfall aufgefunden und beachtet wird. „Betreuungsgerichte können Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister elektronisch minutenschnell über ein besonders gesichertes Netzwerk einsehen und anschließend Kontakt zur benannten Vertrauensperson aufnehmen. Dadurch werden unnötige Betreuungsverfahren vermieden“, erklärt Liersch. Jährlich erfolgen so über 200.000 elektronische Abfragen von Betreuungsgerichten.
Etwa 82,4 % der Registrierungen im ZVR gingen im Jahr 2020 auf Notarinnen und Notare zurück, die nach Beurkundung einer Vorsorgevollmacht veranlasst wurden. Aber auch Privatpersonen können ihre Vorsorgeverfügungen selbst online unter www.vorsorgeregister.de registrieren.
Der Gesetzgeber plant derzeit einen weiteren Ausbau des Zentralen Vorsorgeregisters. Künftig sollen nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auch Ärztinnen und Ärzte ein elektronisches Einsichtsrecht für Notfälle erhalten. „Die Reformbestrebungen unterstreichen sowohl die Bedeutung der Vorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung als auch die Wichtigkeit einer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister“, sagt Liersch.
Weitere Informationen zum Thema Notfallvorsorge finden Sie unter www.vorsorgeregister.de sowie im Informationsportal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de.