Das Übereinkommen gilt bereits für grenzüberschreitende Transporte, deren Lade- oder Löschhafen in Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien, der Russischen Förderation, der Schweiz, der Tschechischen Republik oder in Ungarn liegt. Darüber hinaus wenden einige Donaustaaten das Übereinkommen auch für innerstaatliche Verkehre an.
„Das Inkrafttreten des Budapester Übereinkommens ist ein großer Fortschritt für die Rechtsvereinheitlichung im Frachtrecht der Binnenschifffahrt,“ stellt Dr. Gunther Jaegers, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB), fest.
„Die Binnenschifffahrt befördert mehr als 81 Prozent der von ihr transportierten Güter im grenzüberschreitenden Verkehr. Da neben den Niederlanden auch Deutschland Quell- oder Zielort vieler Binnenschiffstransporte ist, wird mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens für Deutschland ein wesentlicher Fortschritt bei der Vereinheitlichung der Regeln über den Frachtvertrag im Binnenschiffstransport erreicht.“, so der BDB-Präsident weiter.