Der in dem Kabinettsentwurf vorgesehene Mindestabstand von 150 bzw. 300 Metern zwischen konventionellen und ökologischen Maisfeldern sei wissenschaftlich unbegründet, so Kreklau. Die Werte verhinderten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in weiten Teilen des Landes. Auch die Haftungsregeln, durch die Landwirte belastet würden, seien völlig inakzeptabel.
Eine Möglichkeit zur Kurskorrektur sieht Kreklau in den Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das Eckpunktepapier des Ministeriums solle konkret umgesetzt werden, um einen fairen Ausgleich der Interessen erreichen zu können. „Das Eckpunktepapier öffnet die Tür zu einem innovationsfreundlichen Gentechnikgesetz. Dadurch würde das Standortregister entschärft und die Haftung würde schlicht nach den bewährten Haftungsgrundsätzen des bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Leider ist von diesen vernünftigen Ideen in der Novelle nichts zu sehen“, bedauerte Kreklau.
Die Biotechnologie werde verantwortungsbewusst eingesetzt, so Kreklau. „Allerdings liegt ein großes Risiko für Deutschland darin, mit der internationalen Dynamik nicht mehr Schritt halten zu können. Wir werden in Zukunft auf maßgeschneiderte Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe angewiesen sein. Deshalb müssen wir jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können. Das muss der Bundesrat bedenken, wenn er heute seine Empfehlung zur Gesetzesnovelle abgibt.“