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BDI-Präsident Thumann: Entwurf für „Private Equity-Gesetz“ wird Erfordernissen nur bedingt gerecht

(lifePR) (Berlin, )
„Die Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalfinanzierung müssen in Deutschland wettbewerbsfähiger gestaltet werden. Das ist international und im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen notwendig. Diesem dringenden Erfordernis wird der vorliegende Regierungsentwurf nur bedingt gerecht.“

Dies erklärte Jürgen R. Thumann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen, mit dem junge und kleine Unternehmen gefördert bzw. die Mittelstandsfinanzierung verbessert werden sollen.

„Der Regierungsentwurf geht in die richtige Richtung“, so Thumann weiter. „Aber die steuerlichen Hemmnisse für die Beteiligungsfinanzierung werden nur halbherzig abgebaut.“ Mit der Erweiterung des zulässigen Beteiligungsspektrums auf eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen setze das Vorhaben richtige Akzente. Dies trage den strukturellen Veränderungen in der Mittelstandsfinanzierung Rechnung. Auch der vorgesehene Wegfall rechtsformabhängiger Beschränkungen für die Unternehmensbeteiligungen gehe in die richtige Richtung.

Dagegen fehle der Koalition der Mut zu einer umfassenden steuerlichen Lösung, die die Beteiligungsfinanzierung des Mittelstands „auf breiter Front“ verbessern könne. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sei deutlich zu eng gefasst und fokussiere im Wesentlichen auf die Wagniskapitalbildung. Auch weite Teile des industriellen Mittelstands hätten ein echtes Eigenkapitalproblem. „Die Politik hat sich wiederholt dem Ziel der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung verschrieben, leider sind daraus bislang nicht die notwendigen politischen Konsequenzen gezogen worden“, kritisierte Thumann.

Die Qualifizierung der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften als vermögensverwaltend unterstütze der BDI. „So wird die Ertragsbesteuerung – wie in anderen Ländern auch – ausgeschlossen, was eine wesentliche Voraussetzung für das Beteiligungsengagement ausländischer Investoren ist“, hob Thumann hervor.

Die Ausnahmeregelung der im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 neu eingeführten Verlustabzugsbeschränkung komme der überschaubaren Gruppe der jungen und kleinen Unternehmen zu Gute. Bewertungsprobleme bei der Gewährung des Verlustabzugs ausschließlich in Höhe der vorhandenen stillen Reserven seien jedoch vorprogrammiert. Erforderlich bleibe zudem eine Nachbesserung der Vorschrift insgesamt. „Die Verwerfungen der Verlustabzugsbeschränkungen sind heute nur für eine winzige Gruppe von Unternehmen behoben worden“, mahnte Thumann.
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