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BDI-Präsident Thumann zur Erbschaftsteuerreform

Neues Bewertungsrecht darf nicht zu Doppelbelastung führen

(lifePR) (Berlin, )
„Mit der Neuordnung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts muss das Problem der Doppelbelastungen für die Unternehmen gelöst werden“, sagte BDI-Präsident Jürgen Thumann anlässlich der vierten Ausgabe der gemeinsam von BDI, vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte initiierten Schriftenreihe zur Erbschaftsteuerreform. In der öffentlichen Diskussion werde ein aus verfassungsrechtlicher Sicht schwerwiegendes Problem weitgehend ausgeblendet, nämlich die Doppelbelastung von Vermögen durch Ertragsteuern und Erb-schaftsteuer.

„Die Studie weist nach, dass sich dieses Problem keinesfalls auf grenzüberschreitende Erbschaftsfälle beschränkt. Vielmehr droht die doppelte Be-steuerung zum Regelfall für betriebliches Vermögen zu werden“, so Thumann. Eine verkehrswertorientierte Erbschaftsteuer für betriebliches Vermögen mache besondere Verschonungen notwendig. Andernfalls drohe bei der späteren Ertragsbesteuerung eine doppelte Erfassung der stillen Reserven. Nach bestehendem Recht sei die Doppelbelastung noch ein Randproblem. Entsprechend restriktiv werde die Vermeidung durch die Finanzverwaltung gehandhabt. „Durch die Vorgaben des Verfassungsgerichts, eine verkehrswertorientierte Besteuerung bei der Erbschaftsteuer zu Grunde zu legen, wächst jedoch das Problem der Doppelbelastung zum Regelfall“, warnte Thumann. Die Arbeitsgruppe unter der Federführung von Ministerpräsident Koch und Bundesfinanzminister Steinbrück müsse das Problem der Doppelbelastung aufgreifen. „Eine Doppelbelastung mit Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer muss unbedingt vermieden werden.“

Die aktuelle vierte Ausgabe „Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern“ der Schriftenreihe kann unter www.bdi.eu abgerufen werden.
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