Zielführend seien insbesondere die verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien und die Überarbeitung der Vorschriften zum „Acting in concert“. „Leider hat sich die Koalition nicht dazu durchringen können, geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Hauptversammlungspräsenzen zu ergreifen“, kritisierte Bräunig. Angesichts niedriger Präsenzen von Aktionären in deutschen Hauptversammlungen seien Zufallsmehrheiten wahrscheinlicher geworden. Der BDI hatte sich wiederholt, gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden, für eine Wiederbelebung des Vollmachtstimmrechts der Depotbanken ausgesprochen.
BDI zum Risikobegrenzungsgesetz: „Koalition mit Transparenzvorschlägen auf richtigem Weg“
Zielführend seien insbesondere die verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien und die Überarbeitung der Vorschriften zum „Acting in concert“. „Leider hat sich die Koalition nicht dazu durchringen können, geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Hauptversammlungspräsenzen zu ergreifen“, kritisierte Bräunig. Angesichts niedriger Präsenzen von Aktionären in deutschen Hauptversammlungen seien Zufallsmehrheiten wahrscheinlicher geworden. Der BDI hatte sich wiederholt, gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden, für eine Wiederbelebung des Vollmachtstimmrechts der Depotbanken ausgesprochen.