Ein erheblicher Teil der Aufträge wird jedoch nicht selber ausgeführt, sondern an Subunternehmen weiter vergeben. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2005 weist die RGE bei betrieblichen Erträgen in Höhe von 24 Millionen Euro Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 9,3 Millionen Euro aus.
„Dass die Stadt Essen Unternehmen zur Weitervergabe von Aufträgen betreibt, ist nicht mit dem Anspruch zu vereinbaren, öffentliche Aufträge an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. So wurde alleine bei der Messe Essen der Anbieter für die Bewachung innerhalb weniger Jahre dreimal ausgetauscht“, so BDWi-Präsident Küsters.
„Das Beispiel RGE zeigt als ein Beispiel unter vielen, dass die Gemeindeordnungsreform zwingend erforderlich ist. Sie muss aber auch für bereits bestehende Unternehmen der Kommunen gelten. Nur so kann der Wildwuchs beseitigt werden, der in vielen Kommunen entstanden ist“, fordert Werner Küsters.