Privatwirtschaftliche Unternehmen sind in Nordrhein-Westfalen zunehmend einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Sie werden gezwungen, mit Unternehmen der öffentlichen Hand zu konkurrieren, die erhebliche Vorteile im Wettbewerb haben. Dazu zählen Steuerermäßigungen, bereits vorhandenes Personal und von der öffentlichen Hand erworbene Investitionsgüter. Hinzu kommen potentielle Vorteile durch enge Bindungen an die öffentliche Verwaltung, zum Beispiel bei der Akquise von Kunden.
„Die Reform der Gemeindeordnung ist längst überfällig, wie der große Aufschrei der Kommunen zeigt. Für Unternehmen, die vor Ort ihre Steuern zahlen, ist es unerträglich, dass die Gemeinden ihnen als Dankeschön mit eigenen Unternehmen Konkurrenz machen“, so BDWi-Präsident und Gartenbau-Unternehmer aus Neuss, Werner Küsters.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit nordrheinwestfälischen Landesverbänden fordert der BDWi unter anderem, den Bestandsschutz für bestehende kommunale Unternehmen zu streichen und der Privatwirtschaft ein Klagerecht gegen unlauteren Wettbewerb einzuräumen.