„Der vorgeschlagene Kompromiss in der Erbschaftsteuer-Frage ist für Freiberufler eine Katastrophe“, sagt RA Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB).
„Bei den Freien Berufen gibt es für die Erben nur eine qualifikationsgebundene Möglichkeit, die Büros, Praxen oder Kanzleien ihres verstorbenen Angehörigen fortzuführen, sofern einer über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Die unterschiedslose Einbeziehung aller Vermögensarten in eine gleiche Besteuerung würde bei den Freien Berufen deshalb zu einer Mehrbelastung führen“, so Metzler.