„Der BFB hält daher das vom Erbschaftsteuer-Experten der Unionsfraktion, Christian von Stetten, entwickelte Modell – bei dem bei der Erbschaftsteuer fast alle Ausnahmen wegfallen sollen – für ein einfaches, transparentes Erbschaftsteuersystem, das nicht nur bei Freiberuflern Akzeptanz finden würde, sondern auch eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge wie im Koalitionsvertrag vereinbart für alle bringen würde“, so der BFB-Hauptgeschäftsführer.
Nach dem Modell sollen Kinder und Enkel auf ererbte Vermögen über 250.000 Euro vier Prozent Erbschaftsteuer zahlen. Für selbst genutzte Immobilien soll der Freibetrag auf 600.000 Euro steigen, über 20 Jahre lang verheiratete Ehepaare sollen untereinander steuerfrei erben dürfen. Für andere Verwandte plane von Stetten einen Freibetrag von 15.000 Euro und einen einheitlichen Steuersatz von acht Prozent. Für Nicht-Verwandte sollen demnach ein Freibetrag von 10.000 Euro und ein Steuersatz von 16 Prozent gelten.