"Nicht ein Privileg der Freien Berufe, sondern ein Privileg der Bürger gegenüber dem Staat, sich uneingeschränkt vertrauensvoll an Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater, Apotheker mit ihren Sorgen zu wenden und Rat einzuholen, verteidigen wir, wenn wir kritische Fragen zur beabsichtigten Novelle der einschlägigen Vorschriften stellen. Schon allein die Möglichkeit, dass unbemerkt von dem Berufsangehörigen und den Betroffenen generell das Vertrauensverhältnis transparent werde, begründe im Kern Misstrauen."
"Dies trifft das vertrauensvolle Beratungsverhältnis zwischen den Freien Berufen und ihren Mandanten, Patienten und Klienten. Eine Individualabwägung der Gerichtsbarkeit, wie von der Bundesjustizministerin in das Gesetz eingebracht, wird in ihrer Differenziertheit dem generellen uneingeschränkten Bedürfnis nicht gerecht."
"Warum Abgeordnete und Strafverteidiger (von der wenig praktischen Handhabbarkeit der Differenzierung zu zivilrechtlich tätigen Anwälten abgesehen), anders behandelt werden, als alle anderen Freien Berufe, begründet die Bundesregierung nicht. Eine Empirie besonderer Betroffenheit bleibt sie ebenfalls schuldig."
"Wir müssen aufpassen, dass das, was wir verteidigen, nicht durch die Verteidigungshandlungen ausgehöhlt wird", so Dr. Oesingmann.
"In diesem Sinne appellieren wir an die Abgeordneten in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes, die Differenzierung zwischen Freien Berufen auf der einen Seite und Politikern und anderen Verschwiegenheitsberechtigen auf der anderen Seite zugunsten einer einheitlich positiven und die Verschwiegenheit achtenden Behandlung aller Freien Berufe einzuebnen", fordert Dr. Oesingmann weiter.