Der BOGK sieht durchaus die Notwendigkeit sozialer Gerechtigkeit, auch im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und Existenzgefährdung, verweist jedoch auf die besondere Situation im Bereich der landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräfte bei der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie. Diese kommen überwiegend aus dem europäischen Ausland wie z. B. Rumänien, Bulgarien oder Polen und arbeiten besonders im Niedriglohnbereich saisonbedingt nur für eine relativ kurze Zeit in Deutschland. Hervorzuheben ist, dass der hier in Deutschland gezahlte Lohn bislang deutlich über dem jeweiligen heimischen Mindestlohn liegt. So liegen z. B. die Mindestlöhne von sieben EU-Oststaaten im Bereich zwischen 1,40 und 1,80 Euro.
Ein starrer Mindestlohn in Deutschland für Saisonarbeitskräfte, insbesondere in der jetzt diskutierten Höhe von 8,50 Euro, würde gerade im Bereich der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie zu einer unerträglichen Kostenbelastung der Unternehmen im Bereich der Rohwareerzeugung führen. Die Unternehmen stehen in einem erheblichen europäischen und internationalen Wettbewerb; eine kurzfristige Verteuerung der Rohwarebeschaffungskosten in der hier diskutierten Höhe kann definitiv weder kurz noch langfristig vollständig kompensiert, d. h. in Form von Abgabepreisen weitergegeben werden.
Nicht zu Unrecht weißt der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) darauf hin, dass die Produktion, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau bei höheren Lohnkosten nur aufrecht erhalten werden kann, wenn die Mehrkosten durch höhere Produktpreise aufgefangen werden. Ansonsten würden die Betriebe mit höheren Belastungen aus den lohnintensiven Produktionen aussteigen müssen. Die Industrie müsste dann die Rohware aus dem benachbarten Ausland importieren; dies würde wiederum zum Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen im Bereich der Saisonarbeitskräfte führen.
Die jüngst von der GLFA und der IG-Bau ausgehandelte sog. "Bundesempfehlung", die unterste Lohngruppen auch für Saisonarbeitskräfte ausgehandelt hat, kann diese Problematik zwar abfedern, sie ändert aber nichts an der Grundsituation der schwierigen und teils existenzgefährdene Wettbewerbssituation der Unternehmen.