Die aktuelle EEG-Förderung führt zum einen zu einer starken Erhöhung der Strompreise, zum anderen schlägt sie sich - auch über die Steigerung der Pachtpreise für Ackerland - in einer extremen Erhöhung der Rohwarekosten für die lebensmittelverarbeitenden Unternehmen nieder. Der in der Industrie anfallende Stromverbrauch von rund 1 Mrd. kWh/Jahr dokumentiert die intensive Stromnutzung in dieser Lebensmittelbranche und die hohen Belastungen, die sich für die Unternehmen durch die EEG-Umlage hierdurch ergeben.
Unternehmen außerhalb Deutschlands, insbesondere in den europäischen Nachbarstaaten haben diese Mehrkosten mangels gesetzlicher Regelung in Form des EEG-Gesetzes nicht. Damit entsteht eine unerträgliche Wettbewerbsverzerrung, die letzten Endes nicht ausgeglichen werden kann und existenzbedrohend ist.
Der BOGK weist zudem darauf hin, dass insbesondere die ungebremste Ausdehnung der Anbauflächen für Energiepflanzen und das Verbrennen/Vergären von Lebensmitteln zur Energiegewinnung allgemein gestoppt werden müssen.
Gefordert wird daher eine Begrenzung der Industriestrompreise durch eine EU-weite einheitliche Industriestrompreisfixierung in Form einer europäischen Harmonisierung. Bezüglich der EEG-Umlage wird vorgeschlagen, diese zu überprüfen und aus anderen Mitteln z. B. durch den Staatshaushalt zu finanzieren.
Ausdrücklich wird der Neuverfahrensvorschlag von Herrn Minister Peter Altmaier begrüßt, der darin ebenfalls feststellt, dass das geltende EEG nicht mehr im Stande ist, den weiteren Ausbau der Energiewende angemessen zu begleiten.