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Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. Von-der-Heydt-Straße 9 53177 Bonn, Deutschland http://www.bogk.org/
Ansprechpartner:in Herr Dipl.-Volksw. Christoph Freitag +49 228 9329111
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Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V.

Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage jetzt herstellen

Maßnahmen zur Überwindung der aktuellen Zuckerknappheit

(lifePR) (Bonn, )
Die Zuckermarktordnung verhindert seit Anfang 2010 die ausreichende Versorgung der weiterverarbeitenden Industrie. Hersteller von Konfitüren, Fruchtzubereitungen und Obst- und Gemüsekonserverven mussten im vergangenen Jahr Aufträge absagen, weil sie den notwendigen Zucker nirgends kaufen konnten. Die eingeplanten Zucker-Importe aus dem Weltmarkt blieben aufgrund der hohen Weltmarktpreise aus. Die Marktordnung gibt vor, dass sich die Verarbeitungsindustrie nur zu 85 % ihres Bedarfs aus EU-Zucker versorgen darf. Angesichts einer Rekordzuckerernte im Herbst 2011 ist diese Situation absurd.

"Es ist politisch gewollt, dass nur 85 % des europäischen Zuckers an die Ernährungsindustrie geliefert werden dürfen", erläutert BOGK-Geschäftsführer Christoph Freitag und fordert weiter: "Deshalb muss die Politik jetzt auch für schnelle und unbürokratische Hilfe sorgen."

Welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, hat der BOGK in einem aktuellen Positionspapier (s. Anlage) zusammengefasst. Dies sind die Kernforderungen:

- Abbau der hohen Einfuhrzölle für mehr Importzucker
- Verkaufserlaubnis für mehr als 85 % des EU-Zuckers
- Eigenversorgung vor Export von Zucker
- Automatische Freigabe von Zucker für die weiterverarbeitende Industrie bei absehbarer Zuckerknappheit

Mit diesen Forderungen steht der BOGK auf einer Linie mit seinen Kollegen der anderen zuckerverwendenden Branchen der Ernährungsindustrie. Das InfoZentrum Zuckerverwender [IZZ](http://www.izz-info.de) und das europäische Komitée der Zuckerverwender [CIUS](http://www.cius.org) haben sich in dieser Woche ganz ähnlich geäußert. Wie der BOGK fordern auch sie hinaus, die jetzt notwendigen Notfallmaßnahmen zu institutionalisieren und bei künftiger Zuckerknappheit am Markt automatisch in Kraft treten zu lassen.

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