"Öko Test hat die falsche Rechtsgrundlage herangezogen und kommt somit zu völlig falschen Ergebnissen", sagt BOGK-Geschäftsführer Werner Koch, der noch vor Veröffentlichung des Berichts Kontakt mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei und einem unabhängigen Prüflabor aufgenommen hat.
Bei der Untersuchung von Fruchtmusen in flexiblen Portionspackungen werde bei den Produkten fälschlicherweise die Diätverordnung herangezogen, wobei nach Auffassung des Verbandes lediglich das allgemeine Lebensmittelrecht und die bestehenden Leitsätze für Obsterzeugnisse als Beurteilungsgrundlagen herangezogen hätten werden dürfen. Die Annahme, es handele sich bei vielen der geprüften Erzeugnissen um Babynahrung/Beikost seien daher falsch. "Nur weil eine Tüte bunt ist, wendet Öko Test die Diätverordnung an, was keinesfalls nachvollzogen werden kann" sagt Koch. Außerdem enthielten die Produkte klare Angaben, die auf Kinder im schulfähigen Alter, keinesfalls jedoch auf Kleinkinder und Säuglinge, hindeuten würden.
Auch werde in dem Artikel unterstellt, dass Zusatzstoffe ausschließlich zum Aufsüßen der Produkte eingesetzt würden, was der Verband ebenfalls zurückweist. Die Produkte enthielten hingegen nur fruchteigenen Zucker und dies lediglich in einer Größenordnung von einer frischen Banane oder drei frischen Erdbeeren.
Als absolut nicht hinnehmbar kritisiert der Verband außerdem eine im Bericht aufgeführte "Expertenmeinung", in der mittelbar unterstellt wird, dass der Verzehr von Fruchtmusen bei Kindern die Sprachentwicklung blockieren könne!