So haben alle im Test untersuchten Konfitüren den ausgelobten Fruchtgehalt von 50 bis 55 % eingehalten. Der Verbraucher kann hierbei je nach Geschmack und Vorliebe zwischen den Produkten wählen, die große und ganze Früchte enthalten bzw. kleine bis mittlere Fruchtstücke. Mit anderen Worten: Beim angegebenen Fruchtgehalt können sich die Verbraucher auf die Hersteller verlassen und gleichzeitig je nach Geschmack aus einer großen Vielzahl von Produkten Ihre Auswahl treffen.
Dies gilt auch für die untersuchten Erdbeerfruchtaufstriche, die in der Regel einen noch höheren Fruchtgehalt als Konfitüren haben. Im Gegensatz zu Konfitüren gibt es für Fruchtaufstriche keine spezielle gesetzliche Grundlage. Die Hersteller haben somit einen großen Spielraum und nutzen ihn für Innovationen. Die hierdurch gegebenen Möglichkeiten nutzen die Hersteller um erstklassige Produkte für den Frühstückstisch zu kreieren.
Schließlich bringt der Test klar zum Ausdruck, dass ausschlaggebend für den hervorragenden Geschmack nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Früchte und deren schonende Verarbeitung maßgebend sind. "Auch hier ein Lob und großes Kompliment für die gesamte Industrie, die mit Fug und Recht sagen kann, den Verbrauchern den Start in den Tag zu verschönern", sagt Werner Koch.