Das Änderungsgesetz ist die wohl letzte Chance, die Konstruktionsfehler der schwarz-gelben Pharmareform in der laufenden Legislaturperiode zu korrigieren. Handlungsbedarf besteht genug, vor allem bei der Frühen Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel. Dabei steht für die pharmazeutische Industrie nicht die Nutzenbewertung an sich in Frage, sondern das vom GKV-Spitzenverband in allen Bereichen dominierte Verfahren. Insbesondere bei der Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht Änderungsbedarf, denn das vom G-BA, in dem der GKV-Spitzenverband die meisten Stimmen hat, kontrollierte Auswahlverfahren führt oft dazu, dass innovativen Arzneimitteln am Ende nur für sehr kleine Patientengruppen ein Zusatznutzen zugesprochen wird. Häufig wird ein Zusatznutzen aus formalen Gründen verneint. Schlimmstenfalls kann es dadurch soweit kommen, dass ein neues Medikament die Patientinnen und Patienten in Deutschland gar nicht erst erreicht, weil es aus Kostengründen vom Markt genommen werden musste. Das ist die logische Konsequenz, wenn billigste Generika als Vergleichsbasis herangezogen werden. Das vom Spitzenverband in den Erstattungsbetragsverhandlungen angebotene minimale Preisniveau bietet in diesen Fällen keine wirtschaftliche Grundlage für die Refinanzierung von Innovationen, mit dramatischen Folgen für die Patientinnen und Patienten. "Alles in allem führt die übermächtige Rolle des obersten Kostendämpfers GKV-Spitzenverband dazu, dass Arzneimittelinnovationen hierzulande behindert und entwertet werden", sagt Henning Fahrenkamp. Wie oft war doch bei Einführung des AMNOG von fairen Rahmenbedingungen und Verhandlungen auf Augenhöhe die Rede. Das waren Sonntagsreden aber all das ist bisher nicht eingetreten. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister und aktuelle Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat recht, wenn er die ursprüngliche Absicht des AMNOG lobt aber zugleich die Umsetzung als mangelhaft kritisiert. Neben den methodischen Mängeln fehlen auch entsprechende Konfliktlösungsmechanismen. Hier sollte angesetzt und ein wissenschaftliches Schiedsgericht installiert werden, das bei der Festlegung der Vergleichstherapie angerufen werden kann."
Letzte Chance, die Pharmareform in dieser Legislatur zu korrigieren!
Das Änderungsgesetz ist die wohl letzte Chance, die Konstruktionsfehler der schwarz-gelben Pharmareform in der laufenden Legislaturperiode zu korrigieren. Handlungsbedarf besteht genug, vor allem bei der Frühen Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel. Dabei steht für die pharmazeutische Industrie nicht die Nutzenbewertung an sich in Frage, sondern das vom GKV-Spitzenverband in allen Bereichen dominierte Verfahren. Insbesondere bei der Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht Änderungsbedarf, denn das vom G-BA, in dem der GKV-Spitzenverband die meisten Stimmen hat, kontrollierte Auswahlverfahren führt oft dazu, dass innovativen Arzneimitteln am Ende nur für sehr kleine Patientengruppen ein Zusatznutzen zugesprochen wird. Häufig wird ein Zusatznutzen aus formalen Gründen verneint. Schlimmstenfalls kann es dadurch soweit kommen, dass ein neues Medikament die Patientinnen und Patienten in Deutschland gar nicht erst erreicht, weil es aus Kostengründen vom Markt genommen werden musste. Das ist die logische Konsequenz, wenn billigste Generika als Vergleichsbasis herangezogen werden. Das vom Spitzenverband in den Erstattungsbetragsverhandlungen angebotene minimale Preisniveau bietet in diesen Fällen keine wirtschaftliche Grundlage für die Refinanzierung von Innovationen, mit dramatischen Folgen für die Patientinnen und Patienten. "Alles in allem führt die übermächtige Rolle des obersten Kostendämpfers GKV-Spitzenverband dazu, dass Arzneimittelinnovationen hierzulande behindert und entwertet werden", sagt Henning Fahrenkamp. Wie oft war doch bei Einführung des AMNOG von fairen Rahmenbedingungen und Verhandlungen auf Augenhöhe die Rede. Das waren Sonntagsreden aber all das ist bisher nicht eingetreten. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister und aktuelle Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat recht, wenn er die ursprüngliche Absicht des AMNOG lobt aber zugleich die Umsetzung als mangelhaft kritisiert. Neben den methodischen Mängeln fehlen auch entsprechende Konfliktlösungsmechanismen. Hier sollte angesetzt und ein wissenschaftliches Schiedsgericht installiert werden, das bei der Festlegung der Vergleichstherapie angerufen werden kann."