Das unverändert bestehende Preismoratorium mit einer Preisbasis vom 1. August 2009 mache den Unternehmen zu schaffen. Während die Preise eingefroren seien, drehe sich die Welt weiter und Personal und Rohstoffkosten stiegen stetig an. In welcher anderen Branche gibt es einen Preisstopp auf Basis sechseinhalb Jahre alter Preise? Zudem brächten die permanent steigenden regulatorischen Auflagen, zum Beispiel im Bereich der Arzneimittelsicherheit oder Pharmakovigilanz, steigende Kosten für die Hersteller mit sich. Diese zusätzlichen und in der konkreten technischen Umsetzung teuren Regulierungsvorhaben seien oft, wie zum Beispiel im Fall der Umsetzung der Fälschungsrichtlinie, mit einem enormen finanziellen Aufwand für Investition und Betrieb verbunden. Und die Kosten könnten vor dem Hintergrund vielfältiger Belastungen und vor allem aufgrund des Preismoratoriums, nicht wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich auf die Produkte umgelegt werden. „Vor diesem ernsten Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn das BMG angesichts der sehr restriktiven Prüfpraxis auf die geringe Zahl genehmigter Ausnahmeanträge verweist und davon spricht, die pharmazeutischen Unternehmer seien durch die Zwangsmaßnahmen nicht überproportional belastet.“, so Fahrenkamp.
Preismoratorium und kein Ende
Das unverändert bestehende Preismoratorium mit einer Preisbasis vom 1. August 2009 mache den Unternehmen zu schaffen. Während die Preise eingefroren seien, drehe sich die Welt weiter und Personal und Rohstoffkosten stiegen stetig an. In welcher anderen Branche gibt es einen Preisstopp auf Basis sechseinhalb Jahre alter Preise? Zudem brächten die permanent steigenden regulatorischen Auflagen, zum Beispiel im Bereich der Arzneimittelsicherheit oder Pharmakovigilanz, steigende Kosten für die Hersteller mit sich. Diese zusätzlichen und in der konkreten technischen Umsetzung teuren Regulierungsvorhaben seien oft, wie zum Beispiel im Fall der Umsetzung der Fälschungsrichtlinie, mit einem enormen finanziellen Aufwand für Investition und Betrieb verbunden. Und die Kosten könnten vor dem Hintergrund vielfältiger Belastungen und vor allem aufgrund des Preismoratoriums, nicht wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich auf die Produkte umgelegt werden. „Vor diesem ernsten Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn das BMG angesichts der sehr restriktiven Prüfpraxis auf die geringe Zahl genehmigter Ausnahmeanträge verweist und davon spricht, die pharmazeutischen Unternehmer seien durch die Zwangsmaßnahmen nicht überproportional belastet.“, so Fahrenkamp.