Ebenfalls als hoch problematisch stellt sich nach den Untersuchungen der Gutachter heraus, dass nach 70 abgeschlossenen Verfahren 13 dieser bewerteten Arzneimittel gar nicht mehr auf dem deutschen Markt zur Verfügung stehen. Damit würden die Therapievielfalt und die Möglichkeiten des Arztes deutlich eingeschränkt. Zudem sei das Urteil "kein Zusatznutzen belegt" nicht gleichbedeutend mit der Behauptung, dass es keinen Zusatznutzen gebe. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle liegen Daten vor, die aus formal-methodischen Gründen nicht zum Nachweis eines Zusatznutzens akzeptiert worden sind. Dass diese Zahl so hoch ist, liegt nach Auffassung der Gutachter und des Verbandes an der gelebten Praxis des AMNOG: Es werden starre Kriterien angewandt, um zu vermeiden, dass Produkte zu positiv bewertet werden. Das Risiko, dass Produkte fälschlich zu negativ bewertet werden und in der Folge in der Therapie nicht mehr zur Verfügung stehen, wird hingegen ausgeblendet.
Weiterhin bedarf es nach Auffassung des BPI dringender Verbesserung beim Thema Governance. Die Omnipräsenz und faktische Omnipotenz des GKV-Spitzenverbandes im Verfahren müsse beendet werden. Zudem dürfe der Preisanker einer generischen zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht als Dogma angesehen werden. "Man kann die Vergütung einer Neuentwicklung nicht am Preis eines Arzneimittels messen, das seine Entwicklungskosten lange amortisiert hat. Auch dieses Arzneimittel war einmal neu und hatte seinen Preis. Wer so vorgeht, nimmt Marktaustritte und Marktrücknahmen billigend in Kauf und beeinträchtigt den therapeutischen Fortschritt", so Zentgraf.