Während die gesetzlichen Krankenversicherungen Finanzreserven in Höhe von mehr als 25 Milliarden Euro anhäufen, wird die Industrie im AMVSG erneut mit einem Sparinstrument wie dem Preismoratorium geknebelt. Gleichzeitig stagniert der Ausgabenanteil für Arzneimittel an den Gesamtausgaben der GKV in den letzten Jahren auf einem konstanten Niveau und beträgt mehrwertsteuer- und zuschlagsbereinigt im ambulanten Bereich nur knapp 10 Prozent. „Den Preisstopp im AMVSG bis nunmehr 2022 ohne Not zu verlängern, ist der Gipfel“, so Zentgraf.
Nicht weniger schlimm sind gesetzliche Regulierungsinstrumente, die sich überlagern oder gar gegenläufig wirken. „Das Gesetzgebungsverfahren wäre eine Chance gewesen, hier aufzuräumen“, so Zentgraf. „Stattdessen treiben Festbeträge und Rabattverträge die Preisspirale weiterhin kontinuierlich nach unten.“ Inzwischen gibt es immer weniger auf- und zuzahlungsbefreite Festbetragsarzneimittel, weil bei den Unternehmen die Schmerzgrenze erreicht ist. Frühbewertung und Interpendenzen zu den regionalen Arzneimittelvereinbarungen der Kassen bremsen außerdem, je nachdem wo der Patient wohnt, den Zugang insbesondere zu innovativen Arzneimitteln. So schadet Überregulierung letztendlich den Patientinnen und Patienten, weil sie mehr Eigenbeteiligung erbringen müssen, nicht mehr von Innovationen profitieren oder benötigte Produkte ganz aus dem Markt genommen werden müssen.“
Auch die vor allem standortgebundenen Pharmaunternehmen des Mittelstands mit begrenztem Portfolio geraten durch die Überregulierung massiv unter Druck. Sie können regulatorisch verursachte Defizite einer Produktsparte nicht ausgleichen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen und damit die Kosten für Maintenance, aber auch für Energie, Rohstoffe und Lohnkosten. Forschung und Weiterentwicklungen an bekannten Wirkstoffen müssen ausbleiben, weil keine Refinanzierung möglich ist. Zentgraf: „Um die Arzneimittelversorgung und den Wirtschaftsstandort Deutschland, wie im Pharmadialog besprochen, zukunftsfest zu machen, hätte der Gesetzgeber die Instrumente tatsächlich reformieren und die Preistreiberei nach unten beenden müssen. Aber dafür fehlte ihm offenbar der politische Mut!“
Bleibt die Hoffnung, dass in dieser Legislatur der Gesetzgeber wenigstens noch klarstellt, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung von Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. „Alles andere“, so Zentgraf, „ist katastrophal für Patienten und Ärzte.“