Besonders chronisch kranke Menschen, die auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, sollten gut gewappnet sein und sich genau über die Zollbestimmungen im Reiseland informieren. Einige Arzneimittel wie zum Beispiel sehr starke Schmerz- oder Beruhigungsmittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, hier ist eine ärztliche Bescheinigung Pflicht. Innerhalb der EU, genauer gesagt im sogenannten Schengen-Raum, kann man bescheinigte Betäubungsmittel relativ problemlos mit sich führen, wenn der Reisezeitraum nicht mehr als 30 Tage beträgt. Bei Ländern, die nicht zum Schengener Abkommen gehören, ist die Lage etwas komplizierter. Näheres hierzu erfährt man auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter http://www.bfarm.de/.... Neben den Zollbestimmungen gibt es noch einen anderen wichtigen Faktor, den man beachten sollte, wenn man während einer Fernreise dauerhaft Medikamente zu sich nehmen muss: Die Zeitverschiebung. "Arzneimittel wirken nur dann optimal, wenn sie im vorgegebenen Rhythmus eingenommen werden", erklärt Thomas Brückner. "Schon ab zwei Stunden Verschiebung muss dieser Rhythmus entsprechend angepasst werden. Hier gibt es aber große Unterschiede zwischen den Präparaten, zum Beispiel weil einige an Tageszeiten und andere an bestimmte Zeitintervalle gebunden sind. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt über dieses Thema, damit die Therapie auch während der Urlaubsreise optimal weiterlaufen kann."
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Arzneimitteln finden Sie auch im Pressedienst Arzneimittel: http://www.bpi.de/...