Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein Fünftel aller im AMNOG bewerteten Arzneimittel wären von dem Beschluss des Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen Arzneimitteln könnte sich der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten nicht mehr sicher in seiner Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf: „Damit wäre die ärztliche Therapiefreiheit und die Möglichkeit, patientenindividuell verordnen zu können, aufgehoben. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ein Medikament „ohne Zusatznutzen“ eben nicht bedeutet, dass es keinen Nutzen für die Patienten gibt.“ Zentgraf verweist damit auf die Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle die Beurteilung „ohne Zusatznutzen“ bedeutet, dass man den Zusatznutzen noch nicht beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten aus Sicht des bewertenden Instituts nicht ausreichend waren und daher gar nicht berücksichtigt wurden.
Bereits im Pharmadialog machten die Hersteller klar, dass das regelhaft systembedingte Fehlen des Zusatznutzens in der frühen Nutzenbewertung vor allem bei chronischen Indikationen Marktrückzüge zur Folge hat. Im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sind daher vom Gesetzgeber wichtige Verbesserungen eingeführt worden: Mehr Flexibilität beim Preis der Vergleichstherapie, die Förderung von Preis-Mengen-Vereinbarungen zwischen GKV Spitzenverband und pharmazeutische Unternehmen.
Der BPI appelliert an den Gesetzgeber, sich eindeutig zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises zu bekennen und so einen möglichen Einfluss des Eilverfahrens auf laufende Preisverhandlungen und das Verordnungsverhalten zu verhindern. „Anderenfalls wird in Deutschland den Patienten bald nicht mehr nur jedes fünfte, sondern sehr viel mehr neue Präparaten nicht mehr zur Verfügung stehen“, warnt der BPI-Vorsitzende.