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BPI zum BARMER-Arzneimittelreport: Zahlen fragwürdig, AMNOG-Reformvorschläge unklar bis kontraproduktiv

(lifePR) (Berlin, )
Der BARMER-Arzneimittelreport stützt Reformvorschläge zum AMNOG auf fragwürdige Zahlen. Selbst der Arzneiverordnungs-Report (AVR) zieht inzwischen von den in der Pressemitteilung der Barmer GEK zitierten Arzneimittel-Gesamtausgaben 2014 die gesetzlichen Rabatte ab, die Hersteller und Apotheker zu leisten haben und weist die Einsparungen durch Rabattverträge aus. Damit liegen die tatsächlichen Ausgaben der GKV statt bei 33,34 bei 27,8 Mrd. EUR und damit schon auf den ersten Blick um 16 Prozent niedriger. In den verbleibenden Ausgaben ist auch die Mehrwertsteuer enthalten, die dazu führt dass aus Beitragsmitteln der GKV Steuereinnahmen gemacht werden. „Wir mahnen einen soliden Umgang mit Zahlen an“, sagt Henning Fahrenkamp, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) dazu. „Die ewige Wiederholung von Ausgaben, welche die Kassen gar nicht hatten, verzerrt das Bild. Auch der beklagte Anstieg um 9 Prozent in 2014 ergibt sich vor allem, weil der Gesetzgeber 2014 den im Zuge der Wirtschaftskrise 2010 auf 16 Prozent erhöhten Herstellerabschlag auf sieben Prozent zurückgeführt hat. Das war mehr als überfällig, denn die Kassendefizite, die u. a. mit der Erhöhung 2010 vermieden werden sollten, sind nie eingetreten: Ganz im Gegenteil haben sie zu historisch nie dagewesenen Überschüssen der GKV beigetragen. Das Preismoratorium wird trotz allem bis heute fortgeführt“, beklagt Fahrenkamp. In einem Punkt liegt der heute vorgestellte Arzneimittelreport der Barmer GEK richtig: Das AMNOG muss dringend weiterentwickelt werden. Die Vorschläge der gesetzlichen Krankenkasse, die nach eigener Aussage darauf abzielen „den Patientennutzen noch stärker als bisher zu berücksichtigen“ werfen aus Sicht des BPI viele Fragen auf. Denn die Einbeziehung des Patientennutzens ist schon heute ein Ziel der frühen Nutzenbewertung des AMNOG. Die Vorschläge der BEK zielen dagegen auf die Einführung weiterer wirtschaftlicher Bewertungsschritte und damit gerade nicht auf den Nutzen sondern auf die Kosten von Arzneimitteln ab. Schon jetzt erreichen viele im Rahmen des AMNOG bewertete Neuerungen, darunter auch solche mit hohem Zusatznutzen, die Patientinnen und Patienten nicht oder nicht dauerhaft, weil sie vom Markt zurückgezogen, nicht verordnet oder gar nicht erst in Deutschland angeboten werden. Ein Grund sind hier auch nicht auskömmliche Ertragsperspektiven für die Unternehmen. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Bewertungen würden diese Situation absehbar verschärfen. „Wir brauchen im AMNOG keine zusätzlichen Unwägbarkeiten bei den zu verhandelnden Erstattungsbeträgen, sondern in erster Linie strukturelle Reformen bei der Bewertung des Zusatznutzens, zum Beispiel bei Bewertungsmethodik, zweckmäßigen Vergleichstherapien und deren Berücksichtigung bei der Preisfindung“, so Fahrenkamp.

Die Vorschläge belegen die Vermutung, dass die Kassenseite beim AMNOG vor allem Kostensenkung statt Versorgungsverbesserung und -vielfalt im Auge hat. Geht es hier tatsächlich um Versorgungsrelevanz oder nicht doch eher um Ausgabenrelevanz? Denn offensichtliche Probleme des AMNOG wie die Verdrängung von neuen Arzneimitteln gegen chronische Erkrankungen oder die Tatsache, dass Arzneimittel häufig scheinbar „ohne Zusatznutzen“ aus der Bewertung gehen, werden dagegen nicht adressiert. „Zusatznutzen kann sich gerade bei neuen Arzneimitteln gegen chronische Erkrankungen wie Diabetes zum Teil erst in der langen Anwendung zeigen. Ärzte benötigen bei der Verordnung von Innovationen mehr Sicherheit anstatt weitere Einschränkungen der Therapiefreiheit“, so Fahrenkamp.     

Der BPI hat erst vor kurzem eine kritische AMNOG-Bilanz gezogen und konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht: http://www.bpi.de/presse/pressekonferenzen/.

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