„Die meisten europäischen Länder haben längst erkannt, dass steuerliche F&E-Förderung eine Investition in die Zukunft ist. Sie beflügelt den Erfindergeist, gibt mehr Planungssicherheit und führt zu neuen Produkten, Umsätzen, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Die staatliche Projektförderung allein reicht auch in Deutschland nicht aus, außerdem greift sie oft zu kurz. Zudem ist in der Pharmaindustrie der prozentuale Anteil an investierten Mitteln in F&E seit 2012 leicht rückläufig. Deshalb brauchen wir branchenspezifischere Förderprogramme, welche die Anforderungen an die Arzneimittelhersteller berücksichtigen“, so Gerbsch. Das EFI-Gutachten macht einmal mehr die Bedeutung der pharmazeutischen Industrie für den Innovationsstandort Deutschland deutlich: Sie investiert aktuell rund 12 Prozent ihres Umsatzes in F&E und liegt damit in Sachen Innovation an zweiter Stelle. Die Pharmaindustrie hierzulande ist zu etwa 90 Prozent geprägt von KMU und Mittelständlern und benötigt klare und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. „Ein spezieller Fokus auf dem Mittelstand jenseits der zu eng gefassten KMU-Definition der EU-Kommission fehlt im Gutachten bedauerlicherweise“, sagt Dr. Gerbsch. „Dabei ist er einer der entscheidenden Innovationsmotoren der Gesundheitswirtschaft. Gerade standortgebundene mittelständische Unternehmen, die häufig im Bereich der Entwicklung von Arzneimitteln auf Basis bewährter Wirkstoffe arbeiten, brauchen Erleichterungen und steuerliche Unterstützung, um sowohl das wirtschaftliche als auch das Versorgungspotenzial bewährter Wirkstoffe für Patienten und Gesundheitssystem zu erschließen. Viele F&E-Projekte sind aber aufgrund neu eingeführter und sehr aufwändiger Regularien im Zuge des Entwicklungs- und Zulassungsprozesses und der Regulierung für die Erstattung insbesondere bei Weiterentwicklungen mit bekannten Wirkstoffen nicht bis zur Marktreife durchführbar. Es ist notwendig, F&E-Förderprogramme, steuerliche Maßnahmen, Zulassungshürden und Erstattungsbedingungen so aufeinander abzustimmen, dass das Innovationspotenzial im Sinne der Patienten und des Gesundheitssystems genutzt werden kann“, so Gerbsch.
BPI zum EFI-Gutachten: Mittelstand in den Fokus
„Die meisten europäischen Länder haben längst erkannt, dass steuerliche F&E-Förderung eine Investition in die Zukunft ist. Sie beflügelt den Erfindergeist, gibt mehr Planungssicherheit und führt zu neuen Produkten, Umsätzen, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Die staatliche Projektförderung allein reicht auch in Deutschland nicht aus, außerdem greift sie oft zu kurz. Zudem ist in der Pharmaindustrie der prozentuale Anteil an investierten Mitteln in F&E seit 2012 leicht rückläufig. Deshalb brauchen wir branchenspezifischere Förderprogramme, welche die Anforderungen an die Arzneimittelhersteller berücksichtigen“, so Gerbsch. Das EFI-Gutachten macht einmal mehr die Bedeutung der pharmazeutischen Industrie für den Innovationsstandort Deutschland deutlich: Sie investiert aktuell rund 12 Prozent ihres Umsatzes in F&E und liegt damit in Sachen Innovation an zweiter Stelle. Die Pharmaindustrie hierzulande ist zu etwa 90 Prozent geprägt von KMU und Mittelständlern und benötigt klare und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. „Ein spezieller Fokus auf dem Mittelstand jenseits der zu eng gefassten KMU-Definition der EU-Kommission fehlt im Gutachten bedauerlicherweise“, sagt Dr. Gerbsch. „Dabei ist er einer der entscheidenden Innovationsmotoren der Gesundheitswirtschaft. Gerade standortgebundene mittelständische Unternehmen, die häufig im Bereich der Entwicklung von Arzneimitteln auf Basis bewährter Wirkstoffe arbeiten, brauchen Erleichterungen und steuerliche Unterstützung, um sowohl das wirtschaftliche als auch das Versorgungspotenzial bewährter Wirkstoffe für Patienten und Gesundheitssystem zu erschließen. Viele F&E-Projekte sind aber aufgrund neu eingeführter und sehr aufwändiger Regularien im Zuge des Entwicklungs- und Zulassungsprozesses und der Regulierung für die Erstattung insbesondere bei Weiterentwicklungen mit bekannten Wirkstoffen nicht bis zur Marktreife durchführbar. Es ist notwendig, F&E-Förderprogramme, steuerliche Maßnahmen, Zulassungshürden und Erstattungsbedingungen so aufeinander abzustimmen, dass das Innovationspotenzial im Sinne der Patienten und des Gesundheitssystems genutzt werden kann“, so Gerbsch.