Änderungen sind erforderlich - aber andere als von der Bundesregierung vorgelegt:
- Das LSG Berlin-Brandenburg hat sehr deutlich auf die fehlende Verbindlichkeit der Beratung des G-BA hinsichtlich der zweckmäßigen Vergleichstherapie hingewiesen, die sichergestellt werden muss.
- Es muss generell die Möglichkeit einer effizienten Überprüfung der G-BA-Beschlüsse zum Zusatznutzen geschaffen werden. Diese Beschlüsse finden sofort Eingang in die Arzneimittel-Richtlinie. Die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung sollte unabhängig vom weiteren Verlauf des sich anschließenden Verhandlungsverfahrens bestehen. "Der Gesetzgeber verpasst auch die Gelegenheit, die omnipräsente und omnipotente Stellung des GKV-Spitzenverbandes als Spieler, Schiedsrichter und Mitglied der Regelkommission im Bewertungsverfahren einzuschränken. Der Spitzenverband hat in den vergangenen Monaten sehr deutlich gemacht, dass er seine überlegene Position nicht nutzen will, um die Versorgung zu verbessern, sondern den Fokus nur auf die Kosten richtet, mit allen nachteiligen Folgen für die Versicherten. Hier muss Einhalt geboten werden", so Fahrenkamp.