Grundsätzlich ist es nach Auffassung des BPI bedauerlich, dass die Einigung so lange gedauert hat. Schon Anfang 2013 hatten die Apotheker eine Liste mit Wirkstoffen benannt, die unter das Austauschverbot fallen sollten. Doch erst jetzt im Schiedsverfahren konnte sich der GKV-Spitzenverband den medizinischen Argumenten nicht mehr länger verweigern. "Man kann der Schiedsstelle und ihrem Vorsitzenden nur danken, dass man den Kampf um eine medizinisch vertretbare Lösung nicht aufgegeben hat. Doch mit den ersten beiden Wirkstoffen ist nur ein erster Schritt gemacht. Es wird abzuwarten sein, ob sich die Kassenseite weiterhin an die pharmazeutischen und medizinischen Argumente hält oder wieder den Blick wie bisher ausschließlich auf die Kostenseite und vermeintliche Einsparungen lenkt. Dies wäre aber den chronisch Kranken gegenüber unverantwortlich", so Fahrenkamp.
Erster Schritt bei Austauschverbot - Weitere müssen folgen
Grundsätzlich ist es nach Auffassung des BPI bedauerlich, dass die Einigung so lange gedauert hat. Schon Anfang 2013 hatten die Apotheker eine Liste mit Wirkstoffen benannt, die unter das Austauschverbot fallen sollten. Doch erst jetzt im Schiedsverfahren konnte sich der GKV-Spitzenverband den medizinischen Argumenten nicht mehr länger verweigern. "Man kann der Schiedsstelle und ihrem Vorsitzenden nur danken, dass man den Kampf um eine medizinisch vertretbare Lösung nicht aufgegeben hat. Doch mit den ersten beiden Wirkstoffen ist nur ein erster Schritt gemacht. Es wird abzuwarten sein, ob sich die Kassenseite weiterhin an die pharmazeutischen und medizinischen Argumente hält oder wieder den Blick wie bisher ausschließlich auf die Kostenseite und vermeintliche Einsparungen lenkt. Dies wäre aber den chronisch Kranken gegenüber unverantwortlich", so Fahrenkamp.