Der Zuschnitt von Festbetragsgruppen muss sich an der Versorgung orientieren. Indikationen, Besonderheiten des Therapiegebietes und patientenrelevante Unterschiede in der Darreichungs- und Applikationsform müssen bei der Bildung von Festbetragsgruppen berücksichtigt werden. Das Festbetragssystem bietet dafür Spielräume – die vom G-BA bei der Bildung von Festbetragsgruppen immer weniger genutzt werden. Es ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren die Unterschiede zwischen Arzneimitteln vernachlässigt werden, in dem diese in immer größere Festbetragsgruppen eingeordnet werden. Der BPI fordert eine Korrektur dieser Praxis. In seinem Positionspapier zur Wahl hat der Verband unter anderem auch dazu aufgefordert, sich klar zur Entwicklungsleistung an bewährten Wirkstoffen und zu ihrer Weiterentwicklung zu bekennen: Im Sinne einer patientenorientierten Politik gehört das Festbetragssystem derart verbessert, dass Schrittinnovationen angemessen vergütet werden.
Der G-BA hatte in einer Pressemeldung die Neubildung und Aktualisierung von Festbetragsgruppen für Arzneimittel als Instrument zum wirksamen Preiswettbewerb mit der These verknüpft, dass die therapeutisch notwendige Arzneimittelauswahl und die Versorgungsqualität dadurch nicht eingeschränkt werden