9,3 Milliarden Euro haben die pharmazeutischen Unternehmen über die staatlichen Zwangsmaßnahmen seit 2010 an die GKV gezahlt. Für die mittelständische standortgebundene Industrie sind das Belastungen, die nicht zu schultern sind. Für Wegener steht fest: "Über mehr als drei Jahre konnten die Unternehmen Kostensteigerungen bei Energie, Personal oder Rohstoffen nicht in Preisanpassungen ausgleichen. Derartige planwirtschaftliche Maßnahmen gibt es in keinem anderen Wirtschaftszweig. Investitionen in Deutschland sind so für standortgebundene Unternehmen immer weniger darstellbar. Sie wurden in vielen Fällen schon dreieinhalb Jahre ausgesetzt und die Gefahr besteht, dass die noch solide Basis der standortgebundenen pharmazeutischen Industrie in Deutschland nicht nur erschüttert, sondern zersetzt wird. Die Wirtschaftspolitiker der neuen Koalition müssen dies in ihren Überlegungen berücksichtigen und schnellstmöglich den Krankenkassenpolitikern ihrer Koalition Grenzen aufzeigen."
Weiterhin fordert der BPI, dass es für Arzneimittel, denen in der frühen Nutzenbewertung kein Zusatznutzen zugebilligt wurde, andere Formen der Erstattungsbetragsfindung geben muss. Derzeit soll der Erstattungsbetrag auf dem Niveau der wirtschaftlichsten - also billigsten - Vergleichstherapie angesiedelt sein. "Wer dies so umsetzen will, gefährdet die Therapievielfalt. Vielfach wird Arzneimitteln aus rein formalen Gründen kein Zusatznutzen attestiert. Das heißt aber bei weitem nicht, dass sie nicht für Patienten einen solchen hätten. Mit einer Aufzahlungsmöglichkeit wie bei Festbetragsarzneimitteln oder mit der Aufwertung selektiver Verträge mit einzelnen Krankenkassen könnte hier gegengesteuert werden, fordert Wegener.