Das Ministerium ist verpflichtet, jährlich die Zwangsmaßnahmen wie Preismoratorium und erhöhte Zwangsabschläge unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu überprüfen. Verspätet hatte das Ministerium dies Anfang 2012 getan und mit einem kurzen Hinweis in einer Pressemitteilung erklärt, nach Prüfung seien die Zwangsmaßnahmen und deren Fortsetzung als gerechtfertigt angesehen worden. Dies hat den BPI bewogen, den Antrag nach IFG zu stellen, dem das Ministerium stattgegeben hat. Doch die Antwort bestand ausschließlich aus den öffentlich zugänglichen Stellungnahmen. Deshalb hat der BPI Widerspruch gegen die Antwort eingelegt und nunmehr erneut umfassende und dem Sinn der Anfrage entsprechende Information erbeten. "Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Bundesministerien. Auch Bürger, die in der pharmazeutischen Industrie arbeiten, haben ein Anrecht auf die Informationen", so Wegener.
Den Antrag und den Widerspruch finden Sie unter www.bpi.de.