Das betroffene Unternehmen hatte im Dezember 2012 beim LSG Klage eingereicht. Zudem wurde Eilantrag gestellt, um einen Verfahrensaufschub zu erreichen. Nunmehr wurde der Eilantrag negativ entscheiden, so dass die neue Frist des G-BA zur Dossier-Einreichung gilt. Das Gericht weist jedoch auch auf die Notwendigkeit eines fairen Verfahrens hin und sieht in der Unverbindlichkeit der Beratung eine Kollision mit diesem Grundsatz. "Wir haben die Unverbindlichkeit der Beratung immer kritisiert - der G-BA sollte entsprechend den Hinweisen des Gerichts seine Empfehlung zur zweckmäßigen Vergleichstherapie anhand der Entwicklung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes fortlaufend überprüfen und das Unternehmen bei Änderungen informieren", so Fahrenkamp. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch vor den Sommerferien zu erwarten.
Keine Eile - kein Stopp der Bestandsmarktbewertung
LSG lehnt Eilantrag ab
Das betroffene Unternehmen hatte im Dezember 2012 beim LSG Klage eingereicht. Zudem wurde Eilantrag gestellt, um einen Verfahrensaufschub zu erreichen. Nunmehr wurde der Eilantrag negativ entscheiden, so dass die neue Frist des G-BA zur Dossier-Einreichung gilt. Das Gericht weist jedoch auch auf die Notwendigkeit eines fairen Verfahrens hin und sieht in der Unverbindlichkeit der Beratung eine Kollision mit diesem Grundsatz. "Wir haben die Unverbindlichkeit der Beratung immer kritisiert - der G-BA sollte entsprechend den Hinweisen des Gerichts seine Empfehlung zur zweckmäßigen Vergleichstherapie anhand der Entwicklung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes fortlaufend überprüfen und das Unternehmen bei Änderungen informieren", so Fahrenkamp. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch vor den Sommerferien zu erwarten.