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Methode des Bestandsmarktaufrufs durch den G-BA auf fragwürdiger Grundlage

(lifePR) (Berlin, )
Kann eine Methode, die auf einer nicht überprüfbaren und somit fragwürdigen Grundlage basiert, rechtssichere und verlässliche Ergebnisse liefern? Dieser Frage muss sich nach Ansicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie der Gemeinsame Bundesausschuss stellen. Denn die am Donnerstag der vergangenen Woche vorgestellte Methodik des Aufrufs der Arzneimittel des Bestandsmarktes für die frühe Nutzenbewertung fußt auf den Berechnungen des Arzneiverordnungsreports (AVR). Künftig wird sich die Reihenfolge der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt zu 80 Prozent am zu erwartenden Umsatz und zu 20 Prozent an der zu erwartenden Verordnungsmenge der patentgeschützten Medikamente orientieren. Die Berechnung von Umsatz und Verordnungsmenge basiert auf einem Rechenmodell des AVR, der einen wissenschaftlichen Anspruch geltend macht. Der BPI hat in der Vergangenheit bereits mehrfach nachgewiesen, dass Aussagen des AVR in zentralen Punkten nicht haltbar waren. Auch in diesem Fall verallgemeinert der AVR und legt seine Berechnungsgrundlagen nicht offen. "Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass der AVR als Grundlage dienen soll. In einer Untersuchung der Methodik dieses Reports haben die Professoren Cassel und Ulrich dem AVR grobe Verletzungen wissenschaftlichen Arbeitens nachgewiesen. Vor allem die mangelnde Transparenz der Annahmen, Methodik, und Daten und die fehlende Nachprüfbarkeit der Daten und Berechnungen werden als Mängel benannt. Und genau diese Berechnungen und Daten werden nun Grundlage für Entscheidungen, die massiv in die Belange der Unternehmen und den Wettbewerb eingreifen" erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Solche Fehleinschätzungen hätte der G-BA verhindern können, wenn er die in Aussicht gestellte Beteiligung der Industrie am Diskussionsprozess für die Methodik umgesetzt hätte. Doch dies war unterblieben und die Methodik wurde von den Interessenvertretern im G-BA ohne Konsultation der Betroffenen umgesetzt. Schon die Tatsache, dass das Rechenmodell des AVR alle Arzneimittel unabhängig von ihrem Anwendungsgebiet "in einen Topf wirft", gibt zu denken. Dabei hätte die Einbindung der Industrie nur eine unwesentliche zeitliche Verzögerung bedeutet. "Wir verlangen transparente, nachvollziehbare und saubere Vorgehensweisen. Dies muss vor allem deshalb auch gelten, weil im gesamten Verfahren der Nutzenbewertung eine übermächtige Kassenposition gegeben ist. Im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA sitzt der GKV Spitzenverband, im Plenum entscheidet der GKV Spitzenverband mit, sowohl über die Vergleichstherapie, die Methodik und auch über den Umfang des Zusatznutzens. Das IQWiG wird vom GKV Spitzenverband mitfinanziert, die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag führt der GKV Spitzenverband und nunmehr wird als Grundlage eine Berechnung des AVR genommen, den das wissenschaftliche Institut der AOK herausgibt. In anderen Wirtschaftszweigen wäre eine solche Verquickung von Macht nicht vorstellbar" so Fahrenkamp.

Das Gutachten zum AVR finden Sie unter www.bpi.de/presse

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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.

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