Neben der Rechtsunsicherheit für Ärzte droht vor allem eine echte Versorgungslücke für Patienten. „Wenn Mediziner bei Mischpreisen für Patientengruppen verordnen, für die ein Zusatznutzen – noch – nicht gezeigt wurde, laufen sie Gefahr, in Regress genommen zu werden. Das ist für Arzneimittel mit Mischpreis bei jedem dritten Patienten der Fall“, so Gerbsch. „Die Ärzteschaft wird dieses Risiko kaum eingehen."
Die Konsequenzen für den BPI sind daher eindeutig. Gerbsch: „Ohne gesetzliche Klarstellung steht die AMNOG-Preisfindung und damit die Versorgung mit den betroffenen Arzneimitteln auf dem Spiel. Der Gesetzgeber muss handeln und jetzt die Zulässigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Mischpreises im SGB V eindeutig regeln. Sonst werden Patienten zukünftig keinen geordneten Zugang mehr zu wichtigen Arzneimittelinnovationen haben.“